Was bedeutet Selbstvertretung?

Selbstvertretung im Behindertenbereich bedeutet, dass behinderte Menschen sich selbst vertreten und ihre Interessen nicht durch Haupt- oder Ehrenamtliche ohne Behinderung vertreten lassen. An dieser Stelle kommt häufig das Argument, dass besonders schwer oder mehrfachbehinderte Menschen nicht dazu in der Lage seien, selber ihre Interessen zu vertreten. Wir sind jedoch der Auffassung, dass jeder Mensch die eigenen Interessen vertreten kann, wenn er oder sie die notwendige Assistenz und Unterstützung dafür erhält.

Selbstvertretung in Bezug auf Behinderung ist auch in Sachsen ein neues, weitgehend unbekanntes Konzept. Den Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland als auch in Sachsen entsprechen im englischen Sprachgebrauch die Disabled Person´s Organizations (DPO's). Einige Selbstvertretungsorganisationen arbeiten in der 3. Säule des Deutschen Behindertenrats (DBR) zusammen.

Auch die LIGA Sachsen wird in verschiedenen Gremien der sächsischen Politiklandschaft mitarbeiten.

Bekannt ist in Deutschland der Begriff und das Konzept der Selbsthilfe. Selbsthilfeorganisationen arbeiten meistens diagnosebezogen mit einem medizinischen Verständnis von Behinderung. Selbstvertretungsorganisationen dagegen wirken meist beeinträchtigungsübergreifend und sind einem menschenrechtlichen Modell von Behinderung verpflichtet.